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Sie suchen einen Energieberater?
Nicht selten stellt man fest, dass in Altbauten ein erhöhtes Energiesparpotential steckt. Mittels ausgefeilter Sanierung können bis zu 70% der bisweilen abhanden gekommenen Energie für den zweckmäßigen Gebrauch gewonnen werden. Ebenso gilt es zu beachten, dass man bei Neubauten modernisierte Baumaßnahmen anwendet, um eine maximale Energieeffizienz sicherzustellen und so unnötige Kosten zu vermeiden.
An dieser Stelle ist eine neutrale Fachperson, die unabhängig handelt unabdingbar. Ich stehe Ihnen zur Verfügung bei der Gestaltung eines auf Ihre Immobilie zugeschnittenes Dienstleistungspaketes, dass auf Ihre Vorstellungen und Wünsche angepasst wird.
Mit Ihnen gemeinsam finden wir passende Lösung zum Einhalten der vorgeschriebenen Neubau- und Sanierungsregelungen und erarbeiten alle für Ihr Eigenheim benötigten Berechnungen. Die Gebäudeverkleidung in Verbindung mit der Anlagentechnik sind das Fundament einer ökologischen Bauplanung, da diese die Gebäudequalität steigert und Ihnen überhöhte Bau- und Betriebskosten erspart.
Ich freue mich auf Ihr Wunschprojekt und helfe Ihnen dabei die richtigen Entscheidungen bei der nachhaltigen Planung Ihres Gebäudes zu treffen.
WICHTIGE NEUERUNGEN BEI DER FÖRDRUNG DURCH DIE KFW UND BAFA
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme sollen neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu sollen die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst werden.
Nähere Details finden Sie im folgenden Dokument:
Änderungen der Förderungen durch die BEG (PDF)
Zeitplan zur BEG-Einführung
Die Umsetzung der neuen Bundesförderung startet ab dem 01.01.2021 mit den Zuschüssenfür Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudehülle), die dann beim BAFA beantragt werden können.
Das KfW-Zuschussprogramm 430 und das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ werden zum Jahresende eingestellt und von der BEG abgelöst.
Alle Kreditförderungen der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden laufen noch bis zum 30.06.2021 unverändert weiter.
Da die BEG keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vorsieht, entfällt die Förderung von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau zum 01.01.2021 ersatzlos.
Zum 01.07.2021 wird die neue Bundesförderung vollständig umgesetzt.
Ab diesem Datum wird es bei der KfW Kredite für Einzelmaßnahmen (auch für erneuerbare Heizsysteme) sowie Kredite und Zuschüsse für alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude geben.
Ab dem 01.01.2023 sollen die Zuschüsse für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude vom BAFA vergeben werden, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.