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Der Energieausweis als Qualitätsmaßstab
Der Energieausweis ist ein Pflichtformular zum Nachweisen des Energieverbrauchs Ihres Wohngebäudes. Er bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Mittels Modernisierungsempfehlungen, angepasst auf Ihr Wohngebäude, kann der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden.
Der Energieausweis stellt eine Orientierungshilfe für die energetische Aufbereitung Ihres Gebäudes dar. Denn durch die von ihm aufgezeigten Missstände der Immobilie soll herausgestellt werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um deren Energiebilanz zu verbessern.
Dabei ist zu beachten, dass es zwei Ausführungen des Energieausweisen gibt. Einmal den Verbrauchsausweis, der die Verbrauchswerte vergangener Jahre vorweist und den Bedarfsausweis (empfohlen von der DENA), der von einem Energieberater errechnet wird und unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten ist.
Dies dient der gezielten Darstellung der aufzuwendenden Sanierungsmaßnahmen, um den Zustand und Wert der Immobilie zu steigern.
Die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H (Skala von Grün bis Rot) zeigen den Energieverbrauch der Heizung und Warmwasserbereitung des zuvor geprüften Gebäudes. Dabei besagen die Werte im grünen Bereich, dass sich der Verbrauch in Maßen hält, während die Werte im roten Bereich einen hohen Verbrauch und hohe Heizkosten darstellen.
WICHTIGE NEUERUNGEN BEI DER FÖRDRUNG DURCH DIE KFW UND BAFA
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme sollen neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu sollen die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst werden.
Nähere Details finden Sie im folgenden Dokument:
Änderungen der Förderungen durch die BEG (PDF)
Zeitplan zur BEG-Einführung
Die Umsetzung der neuen Bundesförderung startet ab dem 01.01.2021 mit den Zuschüssenfür Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudehülle), die dann beim BAFA beantragt werden können.
Das KfW-Zuschussprogramm 430 und das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ werden zum Jahresende eingestellt und von der BEG abgelöst.
Alle Kreditförderungen der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden laufen noch bis zum 30.06.2021 unverändert weiter.
Da die BEG keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vorsieht, entfällt die Förderung von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau zum 01.01.2021 ersatzlos.
Zum 01.07.2021 wird die neue Bundesförderung vollständig umgesetzt.
Ab diesem Datum wird es bei der KfW Kredite für Einzelmaßnahmen (auch für erneuerbare Heizsysteme) sowie Kredite und Zuschüsse für alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude geben.
Ab dem 01.01.2023 sollen die Zuschüsse für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude vom BAFA vergeben werden, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.