PLANTILLA TRABAJO FREEPIK

 

Herzlich Willkommen!

Hier erfahren Sie alles Notwendige zu den Themen Energieberatung, Bauplanung, Baubegleitung und Wertermittlung.

Auf den folgenden Seiten bekommen Sie Einsicht,

  • welche Rolle ich bei der Planung Ihres Wunschgebäudes übernehme, um Ihnen ein Höchstmaß an Energie- und Finanzersparnis zu ermöglichen,
  • wie man ressourcenschonend die Gebäudequalität von Alt- und Neubauten steigert,
  • welche Rolle der Energieausweis bei der Aufbereitung Ihres Gebäudes spielt,
  • welche Vorteile Sie aus der Zusammenarbeit mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ziehen können und wie Sie dabei vorgehen.

Ihr Energieberater Gerhard Willié.


WICHTIGE NEUERUNGEN BEI DER FÖRDRUNG DURCH DIE KFW UND BAFA

Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme sollen neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu sollen die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst werden.

Nähere Details finden Sie im folgenden Dokument:   
Änderungen der Förderungen durch die BEG (PDF)

Zeitplan zur BEG-Einführung

Die Umsetzung der neuen Bundesförderung startet ab dem 01.01.2021 mit den Zuschüssenfür Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudehülle), die dann beim BAFA beantragt werden können.

Das KfW-Zuschussprogramm 430 und das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ werden zum Jahresende eingestellt und von der BEG abgelöst.

Alle Kreditförderungen der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden laufen noch bis zum 30.06.2021 unverändert weiter.

Da die BEG keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vorsieht, entfällt die Förderung von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau zum 01.01.2021 ersatzlos.

Zum 01.07.2021 wird die neue Bundesförderung vollständig umgesetzt.
Ab diesem Datum wird es bei der KfW Kredite für Einzelmaßnahmen (auch für erneuerbare Heizsysteme) sowie Kredite und Zuschüsse für alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude geben.

Ab dem 01.01.2023 sollen die Zuschüsse für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude vom BAFA vergeben werden, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.