Herzlich Willkommen!
Hier erfahren Sie alles Notwendige zu den Themen Energieberatung, Bauplanung, Baubegleitung und Wertermittlung.
Auf den folgenden Seiten bekommen Sie Einsicht,
- welche Rolle ich bei der Planung Ihres Wunschgebäudes übernehme, um Ihnen ein Höchstmaß an Energie- und Finanzersparnis zu ermöglichen,
- wie man ressourcenschonend die Gebäudequalität von Alt- und Neubauten steigert,
- welche Rolle der Energieausweis bei der Aufbereitung Ihres Gebäudes spielt,
- welche Vorteile Sie aus der Zusammenarbeit mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ziehen können und wie Sie dabei vorgehen.
Ihr Energieberater Gerhard Willié.
Neuerungen bei der Förderung durch die Kfw und BAFA ab 2024
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wurden neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Dazu wurden die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst.
Nähere Details finden Sie im folgenden Dokument:
2024 Förderung Heizungstausch BEG
Darlehen hier: Ergänzungskredit KFW 358 für Einzelmaßnahme
- Zunächst muss der Antrag für die Einzelmaßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dies kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie beispielsweise die Renovierung des Dachs oder den Austausch von Fenstern.
- Anschließend kann das KFW-Darlehen für Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dieses Darlehen ist besonders günstig, wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushalts weniger als 90.000 € beträgt. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Einkommen für beide Haushaltsmitglieder gilt, da andernfalls die Darlehenszinsen ungünstiger ausfallen können. Der Nachweis des Einkommens erfolgt durch den Einkommensteuerbescheid.
- Der BAFA-Zuschuss, der etwa 15% der förderfähigen Kosten ausmacht, wird direkt in das Darlehen eingeflossen. Dadurch reduziert sich die Höhe des Darlehens entsprechend.
Indem diese Schritte befolgt werden, kann der Ergänzungskredit KFW 358 für Einzelmaßnahmen effizient beantragt und genutzt werden.
Aktuelle Infos und Weiterleitung
Zusätzliche Förderung für die Energieberatung und einzelne Sanierungsmaßnahmen mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Modernisieren mit Köpfchen (Verbraucherzentrale)
BAFA bietet eine Übersicht über effiziente Gebäude und Förderprogramme: BAFA Effiziente Gebäude.
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung der KFW und den passenden Förderprogrammen finden Sie hier: KFW Heizungsförderung.
Für Haus und Wohnung bietet die KFW eine Übersicht über Förderungen für die bestehende Immobilie, einschließlich Förderung für den Heizungstausch im Rahmen der BEG: KFW Bestandsimmobilien.
Zuschüsse und Ergänzungskredite für eine neue Heizung sind zukünftig bei der KfW verfügbar. Darlehen bzw. Ergänzungskredite sind für die Heizungserneuerung mit regenerativen Energien erhältlich.
Die Fördersätze und Berechnungen für 2024 finden Sie im BAFA/KFW Fördersätze & Kalkulator 2024: BAFA/KFW Fördersätze & Kalkulator 2024.
Beispielsweise bietet die Grundförderung eine Unterstützung von 30% für die Installation eines neuen Heizsystems wie Pelletkessel, Wärmepumpe oder Solaranlage.
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30% für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € bei Selbstnutzung.
Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% ist möglich, wenn selbstnutzende Eigentümer ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen.
Die Kombination der Fördersätze kann eine Gesamtförderung von bis zu 70% ermöglichen.
Beim Einbau eines Partikelabscheiders zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Staub gibt es einen zusätzlichen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €.