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Baubegleitung und Energieberatung mit Unterstützung der KfW und BAFA

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im Bereich Bauen, Wohnen, Energiesparen ein große Vielfalt an Programmen, die Ihnen zur Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude zur Verfügung stehen. Dazu gehören:

  • Schaffung von Wohneigentum
  • die energetische Sanierung von Immobilien
  • das Modernisieren von Wohnräumen
  • die Errichtung von ökologisch effizienten Neubauten

Eine Baubegleitung wird mit 50% der förderfähigen Honorarkosten bezuschusst. Das Maximum des Zuschusses beträgt derweil 4000 Euro für jeden Antragsteller. Die Kosten der Baubegleitung, die den gewährten Zuschussbetrag übersteigen, können in der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren gefördert werden (zu finden im Programm 151, 152 oder 430).

Eine Baubegleitung stellt jedoch KEINE “Bauleitung” (nach Honorarordung der Architekten und Ingenieure) dar.

Ebenso können durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anlagen zur Verwendung nachhaltiger Energien (Holzheizungen, Solaranlagen und Wärmepumpen) und die Energieberatung vor Ort gefördert werden.

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KfW-Förderprogramme:

  • Altersgerecht Umbauen Kredit Nr. 155
  • Erneuerbare Energien – Standard+Premium Nr. 270+271/281
  • Energieeffizient Sanieren Sonderförderung Nr. 431
  • Altersgerecht Umbauen Zuschuß Nr.455

Hier finden Sie weitere Informationen bezüglich des Einsatzes des Energieberaters für Ihr Bauprojekt:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/Der-Weg-zu-Ihrem-KfW-Effizienzhaus/Sachverst%C3%A4ndige-f%C3%BCr-Energieeffizienz/

Hier finden sie den Antrag auf eine Förderung, Merkblätter sowie Richtlinien und allgemeine Bestimmungen der KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-(431)/#4

Auch bei Fragen bezüglich dem Antrag und anderer Formulare stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


WICHTIGE NEUERUNGEN BEI DER FÖRDRUNG DURCH DIE KFW UND BAFA

Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme sollen neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu sollen die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst werden.

Nähere Details finden Sie im folgenden Dokument:   
Änderungen der Förderungen durch die BEG (PDF)

Zeitplan zur BEG-Einführung

Die Umsetzung der neuen Bundesförderung startet ab dem 01.01.2021 mit den Zuschüssenfür Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudehülle), die dann beim BAFA beantragt werden können.

Das KfW-Zuschussprogramm 430 und das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ werden zum Jahresende eingestellt und von der BEG abgelöst.

Alle Kreditförderungen der KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden laufen noch bis zum 30.06.2021 unverändert weiter.

Da die BEG keine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau vorsieht, entfällt die Förderung von Wärmepumpen, Biomassekesseln und Solarthermieanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau zum 01.01.2021 ersatzlos.

Zum 01.07.2021 wird die neue Bundesförderung vollständig umgesetzt.
Ab diesem Datum wird es bei der KfW Kredite für Einzelmaßnahmen (auch für erneuerbare Heizsysteme) sowie Kredite und Zuschüsse für alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude geben.

Ab dem 01.01.2023 sollen die Zuschüsse für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude vom BAFA vergeben werden, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.